Datenschutzbestimmungen

Der Verein beabsichtigt, die Person, ob registriert oder nicht, auch in Bezug auf den Schutz seiner persönlichen Daten zu schützen, und dies nicht nur, weil dies durch die geltenden Gesetze vorgeschrieben ist, sondern auch, weil der Schutz personenbezogener Daten ein Weg ist durch die die Grundrechte und -freiheiten eines Individuums frei und frei von äußeren Einflüssen geschützt werden.

Der Schutz Ihrer persönlichen Identität, Ihrer Privatsphäre sowie Ihrer Würde, Ihrer Selbstbestimmungsfreiheit, einschließlich Informationen, erfordert zwangsläufig den Schutz Ihrer Daten, da die Unrechtmäßigkeit und die Nichtdiskriminierung ihrer Behandlung Auswirkungen haben würden die Erklärung seiner Persönlichkeit.

Verordnung (EU) 2016/679 (Allgemeine Datenschutzverordnung, sogenannte DSGVO

Die DSGVO trat am 25. Mai 2018 in allen Staaten der Europäischen Union in Kraft und schreibt aus dem ersten Artikel vor, dass "der Schutz des Einzelnen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Grundrecht ist" und dass dies der Fall ist "Schützt die Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen, insbesondere das Recht auf Schutz personenbezogener Daten".

Die durch die DSGVO eingeführte Hauptänderung ist das Prinzip der "Rechenschaftspflicht" (sogenannte Rechenschaftspflicht) , das mit einem Ansatz, der in erster Linie auf der Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen beruht, den für die Verarbeitung Verantwortlichen Attribute zuschreibt der Verarbeitung (daher auch für den gesamten Verein) die Aufgabe, die Einhaltung der für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Grundsätze sicherzustellen und nachweisen zu können und die Maßnahmen zu ergreifen, die sie für am besten geeignet und angemessen halten.

Das oben genannte Prinzip der "Ermächtigung" hat den Verband auch gezwungen, einen neuen Ansatz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowohl von registrierten Mitgliedern und Betreibern als auch von allen anderen Personen zu verfolgen, die regelmäßige oder anderweitige Kontakte mit der Verein.

Die "Datenschutzrichtlinie"

Die fragliche Gesetzgebung zielt darauf ab, das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten zu schützen, um zu verhindern, dass deren falsche Verwendung die Rechte, Grundfreiheiten und die Würde der betroffenen Personen schädigt oder schädigt.

Tatsächlich ist der Verband gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO verpflichtet, interessierten Parteien eine Reihe von Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zur Verfügung zu stellen und das Thema zum Zeitpunkt der Datenerfassung zu informieren.

Der Interessent hat jedoch das Recht, seine Rechte jederzeit einzusehen.